Allgemeine Geschäftsbedingungen
TheWed (thewed.ch) wird betrieben von Muaz Arnaut, Bern, Schweiz (Angaben gemäss Impressum; nachfolgend «TheWed»).
Diese AGB umfassen drei Anhänge, die fester Bestandteil des Vertrags sind: Anhang 1 (Vereinbarung über die Auftragsbearbeitung nach Art. 9 revDSG), Anhang 2 (Technische und organisatorische Massnahmen) und Anhang 3 (Liste der Unterauftragsbearbeiter) — alle drei abrufbar unter thewed.ch/avv.
1. Geltungsbereich und Vertragsschluss
1.1 Diese AGB gelten für alle Verträge zwischen TheWed und dem Kunden über die Nutzung der Software «TheWed» (Jahreslizenz).
1.2 Nur für Unternehmen (B2B). Das Angebot richtet sich ausschliesslich an Unternehmen, Selbständigerwerbende und Organisationen — insbesondere Hochzeitsplanerinnen und Hochzeitsplaner, Hotels, Event-Locations und Agenturen. Es richtet sich nicht an Privatpersonen (Konsumentinnen und Konsumenten). Mit der Registrierung bestätigt der Kunde ausdrücklich, dass er im Rahmen seiner geschäftlichen Tätigkeit handelt. Registriert sich dennoch eine Privatperson, gehen zwingende gesetzliche Konsumentenrechte diesen AGB vor; die übrigen Bestimmungen bleiben anwendbar.
1.3 So kommt der Vertrag zustande:
- Der Kunde registriert sich auf thewed.ch. Die Registrierung ist ein Antrag auf Vertragsschluss, noch kein Vertrag.
- Der Kunde bestätigt seine E-Mail-Adresse über den zugestellten Bestätigungslink (gültig 72 Stunden).
- TheWed prüft die Registrierung. Nimmt TheWed den Antrag an, erhält der Kunde die Rechnung (Schweizer QR-Rechnung). Mit der Rechnungstellung ist der Vertrag geschlossen.
- Der Zugang wird erst nach vollständigem Zahlungseingang freigeschaltet.
- Fällt die erste Zahlung aus, wird der Vertrag hinfällig: Bleibt die erste Rechnung 60 Tage nach Rechnungsdatum unbezahlt, fällt der Vertrag ohne weitere Erklärung dahin. Die Forderung erlischt, das Konto und die erfassten Daten werden gelöscht (vorbehältlich Ziffer 11.3). Es entstehen keine gegenseitigen Ansprüche.
1.4 Es besteht kein Anspruch auf Annahme einer Registrierung. TheWed kann Registrierungen ohne Angabe von Gründen ablehnen.
1.5 Individuelle schriftliche Abreden gehen diesen AGB vor. Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden finden keine Anwendung, auch wenn TheWed ihnen nicht ausdrücklich widerspricht.
2. Begriffe
2.1 «Kunde» ist der Vertragspartner von TheWed (Ziffer 1.2), typischerweise ein Hochzeitsplaner, ein Hotel oder eine Agentur («Veranstalter»).
2.2 «Nutzer» sind alle Personen, denen der Kunde Zugang zur Software einräumt — insbesondere Brautpaare und Co-Planer, für die der Kunde selbst Logins anlegt.
2.3 «Projektdaten» sind alle Daten, die der Kunde und seine Nutzer in den Hochzeitsprojekten erfassen oder die über diese Projekte eingehen: Angaben zu Brautpaaren, Gästedaten (inklusive Rückmeldungen, Adressen und Diätangaben), von Gästen über Einladungslinks eingereichte Inhalte, Nachrichten, Fotos, Videos, Dokumente, Termine, Aufgaben, Budgets und Buchungen — sowie die vom Kunden geführte Dienstleister-Bibliothek (Kontakt- und Geschäftsdaten von Caterern, Floristen und weiteren Dienstleistern).
2.4 «Gäste» sind Personen, die über einen persönlichen Einladungslink (ohne eigenes Konto) Rückmeldungen geben oder Inhalte hochladen. Gäste stehen in keinem Vertragsverhältnis mit TheWed; ihre Angaben und Uploads gehören zu den Projektdaten des Kunden.
2.5 «Vertragsdaten» sind die Daten, die TheWed für den Vertrag mit dem Kunden selbst bearbeitet: Konto-, Lizenz-, Rechnungs- und Gerätedaten sowie technische Protokolle.
3. Leistungen von TheWed
3.1 TheWed stellt dem Kunden die Software «TheWed» in der jeweils aktuellen Version als Online-Dienst (SaaS) über den Webbrowser zur Verfügung. Massgebend ist der Funktionsumfang gemäss Leistungsbeschreibung auf thewed.ch zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses.
3.2 In der Jahreslizenz enthalten sind:
- Nutzung der Software für die Planung von Hochzeiten und vergleichbaren Anlässen, inklusive Anlegen von Logins für Brautpaare und Co-Planer;
- Anzahl verwaltbarer Hochzeitsprojekte: unbegrenzt im Rahmen des Fair-Use-Vorbehalts (Ziffer 8.9);
- Hosting und Datenhaltung in der Schweiz;
- regelmässige Datensicherungen (durchgeführt durch den Hosting-Anbieter, Anhang 3);
- Nutzung des Kunden-Kontos auf bis zu 3 Geräten (Ziffer 8.4).
3.3 Weiterentwicklung. TheWed entwickelt die Software laufend weiter und darf Funktionen ändern, ersetzen oder entfernen, solange der Kernzweck — die Hochzeitsplanung mit Gäste- und Rückmeldeverwaltung — erhalten bleibt. Ein Anspruch auf einzelne Funktionen, auf bestimmte künftige Erweiterungen oder auf mobile Apps besteht nicht.
3.4 Beta-Funktionen. Funktionen, die als «Beta» oder «Vorschau» gekennzeichnet sind, werden ohne Gewähr bereitgestellt und können jederzeit angepasst oder entfernt werden.
3.5 Support. TheWed leistet Support per E-Mail an support@thewed.ch. TheWed bemüht sich, Anfragen innert 2 Arbeitstagen zu beantworten. Ein Anspruch auf telefonischen Support oder eine 24/7-Erreichbarkeit besteht nicht.
4. Verfügbarkeit, Wartung und Notfallwartung
4.1 Verfügbarkeit. TheWed strebt eine hohe Verfügbarkeit der Software an (Zielwert: 99 % im Jahresmittel), garantiert aber keine ununterbrochene Verfügbarkeit.
4.2 Geplante Wartung. TheWed darf die Verfügbarkeit für Wartungsarbeiten vorübergehend einschränken. Geplante Wartungen werden mit angemessener Frist — in der Regel mindestens 48 Stunden im Voraus — über die Plattform oder per E-Mail angekündigt und nach Möglichkeit ausserhalb üblicher Geschäftszeiten durchgeführt.
4.3 Notfallwartung bei Sicherheitslücken. Entdeckt TheWed eine Sicherheitslücke oder eine akute Gefahr für die Daten der Kunden, darf TheWed die betroffenen Funktionen oder — wenn nötig — die gesamte Plattform sofort und ohne Vorankündigung vorübergehend ausser Betrieb nehmen, soweit dies zur Schliessung der Lücke oder zum Schutz der Daten erforderlich ist. TheWed informiert die betroffenen Kunden so rasch wie möglich, spätestens nachträglich, über den Grund, die voraussichtliche Dauer und die Wiederherstellung. Verhältnismässige Notfallwartungen gelten nicht als Verletzung von Ziffer 4.1 und begründen keine Ersatz- oder Minderungsansprüche.
4.4 Für Einschränkungen, deren Ursache ausserhalb des Einflussbereichs von TheWed liegt (z. B. Störungen des Internets, Ausfall des Hosting-Anbieters, höhere Gewalt gemäss Ziffer 14.6), übernimmt TheWed keine Verantwortung.
5. Preise und Zahlung
5.1 Das Abonnement («TheWed Jahreslizenz») kostet CHF 1'200.– pro Jahr und Lizenz. Massgeblich ist der bei Vertragsschluss gültige Preis. TheWed ist als Kleinunternehmen nicht mehrwertsteuerpflichtig; der Preis versteht sich ohne MWST.
5.2 Die Zahlung erfolgt per Schweizer QR-Rechnung, zahlbar innert 30 Tagen ab Rechnungsdatum, als Vorauszahlung für die gesamte Laufzeit. Die Freischaltung des Zugangs erfolgt erst nach vollständigem Zahlungseingang (Ziffer 1.3).
5.3 Verzug. Mit Ablauf der Zahlungsfrist gerät der Kunde ohne weitere Mahnung in Verzug (Verfalltag, Art. 102 Abs. 2 OR). Der Verzugszins beträgt 5 % (Art. 104 OR).
5.4 Preisänderungen werden frühestens auf die nächste Laufzeit wirksam und dem Kunden spätestens mit der Verlängerungsrechnung mitgeteilt (Ziffer 7.2).
6. Sperrung des Zugangs
6.1 TheWed darf den Zugang des Kunden vorübergehend sperren, wenn:
- a) der Kunde mit einer fälligen Zahlung trotz Mahnung und Nachfrist in Verzug ist;
- b) der Kunde oder seine Nutzer schwerwiegend gegen diese AGB verstossen (insbesondere Ziffer 8.6);
- c) vom Konto des Kunden ein Sicherheitsrisiko für die Plattform oder für Daten Dritter ausgeht.
6.2 Vor einer Sperrung wegen Zahlungsverzugs mahnt TheWed den Kunden per E-Mail und setzt eine Nachfrist. In den Fällen von Ziffer 6.1 b) und c) darf die Sperrung sofort erfolgen, wenn Abwarten unzumutbar wäre; der Kunde wird umgehend informiert.
6.3 Die Sperrung befreit den Kunden nicht von der Zahlungspflicht für die laufende Laufzeit.
7. Laufzeit, Verlängerung und Vertragsende
7.1 Laufzeit. Der Vertrag läuft 1 Jahr ab Freischaltung des Zugangs (nicht ab Registrierung oder Rechnungsdatum).
7.2 Verlängerung — keine stille Verlängerung. Der Vertrag verlängert sich nicht automatisch. TheWed stellt dem Kunden rechtzeitig — in der Regel 30 bis 60 Tage vor Ablauf — die Verlängerungsrechnung zu. Bezahlt der Kunde die Verlängerungsrechnung bis zum Ablaufdatum, verlängert sich der Vertrag um ein weiteres Jahr. Bezahlt er nicht, endet der Vertrag automatisch mit Ablauf der Laufzeit. Eine Kündigung ist dafür nicht nötig: Nicht bezahlen heisst beenden.
7.3 Nach Vertragsende wird das Konto gesperrt, aber nicht sofort gelöscht. Es gilt das Export-Fenster und der Löschablauf gemäss Ziffer 11.
7.4 Ausserordentliche Kündigung. Beide Parteien können den Vertrag aus wichtigem Grund fristlos kündigen, insbesondere bei schwerer Vertragsverletzung, die trotz Abmahnung andauert, oder bei Zahlungsunfähigkeit der anderen Partei. Kündigt TheWed ohne Verschulden des Kunden (z. B. Einstellung des Dienstes), erstattet TheWed das bereits bezahlte Entgelt anteilig für die nicht genutzte Restlaufzeit zurück.
8. Pflichten des Kunden
8.1 Datenschutz-Verantwortung des Kunden. Der Kunde ist datenschutzrechtlich Verantwortlicher für alle Projektdaten (Ziffer 2.3) — also für alle Daten, die er und seine Nutzer über Brautpaare, Gäste und weitere Personen bearbeiten. Er stellt sicher, dass er diese Daten rechtmässig bearbeitet, und informiert die betroffenen Personen angemessen über die Datenbearbeitung (Art. 19 revDSG). TheWed bearbeitet die Projektdaten nur in seinem Auftrag (Ziffer 10, Anhang 1).
8.2 Einwilligungen. Der Kunde holt alle erforderlichen Einwilligungen ein. Für besonders schützenswerte Personendaten — insbesondere Diät- und Allergieangaben von Gästen (Gesundheitsdaten) — braucht es die ausdrückliche Einwilligung der betroffenen Person (Art. 6 Abs. 7 revDSG). Die in der Software eingebauten Einwilligungs-Funktionen (z. B. im Rückmelde-Formular) unterstützen den Kunden dabei, entbinden ihn aber nicht von seiner eigenen Verantwortung.
8.3 Zugangsdaten und Sicherheitsvorfälle. Der Kunde bewahrt Zugangsdaten sorgfältig auf und gibt sie nicht an Unbefugte weiter. Initial-Passwörter für Brautpaar- und Co-Planer-Konten übermittelt er auf sicherem Weg. Sicherheitsvorfälle in seiner Sphäre — insbesondere den Verdacht auf eine Kontoübernahme, kompromittierte Zugangsdaten oder an Unbefugte gelangte Einladungslinks — meldet der Kunde TheWed unverzüglich, damit TheWed Schutzmassnahmen ergreifen kann (z. B. Sitzungen beenden, Links erneuern). Der Kunde steht für das Handeln der von ihm angelegten Nutzer ein wie für eigenes Handeln.
8.4 Geräte-Limit. Das Kunden-Konto darf auf höchstens 3 Geräten gleichzeitig registriert sein. Das Umgehen dieser Begrenzung (z. B. durch Manipulation der Gerätekennung oder Weitergabe des Kontos über die eigene Organisation hinaus) ist untersagt.
8.5 Einladungslinks. Persönliche Gäste- und Einladungslinks gewähren ohne Login Zugang zur jeweiligen Einladungsseite. Der Kunde gibt solche Links nur an die vorgesehenen Empfänger weiter und weist seine Nutzer entsprechend an.
8.6 Zulässige Nutzung. Der Kunde nutzt die Software nur für den vertraglichen Zweck (Planung von Hochzeiten und vergleichbaren Anlässen). Untersagt sind insbesondere: rechtswidrige, persönlichkeitsverletzende oder schädliche Inhalte; das Hochladen von Schadsoftware; Reverse Engineering; automatisiertes Auslesen (Scraping); die absichtliche Überlastung der Plattform.
8.7 Inhaltsverantwortung. Für alle in seinen Projekten hochgeladenen Inhalte (Fotos, Videos, Dokumente, Beiträge) — gleich, ob sie vom Kunden, von seinen Nutzern oder von Gästen seiner Projekte stammen — ist gegenüber TheWed der Kunde verantwortlich. Der Kunde stellt im Rahmen des Zumutbaren sicher, dass keine Rechte Dritter verletzt werden (insbesondere Urheberrecht und Recht am eigenen Bild).
8.8 Freistellung. Der Kunde stellt TheWed von Ansprüchen Dritter frei, einschliesslich angemessener Rechtsverteidigungskosten, die entstehen aus:
- a) Inhalten, die der Kunde, seine Nutzer oder Gäste seiner Projekte eingebracht haben (Ziffer 8.7);
- b) einer rechtswidrigen Bearbeitung von Personendaten (insbesondere von Gäste- und Brautpaar-Daten) durch den Kunden oder seine Nutzer — etwa fehlenden Einwilligungen oder unterlassener Information (Ziffern 8.1, 8.2);
- c) einer sonstigen Verletzung dieser AGB durch den Kunden oder seine Nutzer.
Die Freistellung entfällt, soweit TheWed den Anspruch durch eigenes Verschulden mitverursacht hat.
8.9 Fair Use. Die Lizenz gilt für den eigenen Geschäftsbetrieb des Kunden. Eine Unterlizenzierung, Weitervermietung oder der Betrieb der Plattform für Dritte (z. B. als eigenes Angebot unter fremder Marke) ist untersagt. Für Speicherplatz gilt ein Fair-Use-Richtwert von 50 GB pro Lizenz. Bei offensichtlich missbräuchlicher oder den Betrieb gefährdender Nutzung darf TheWed nach vorgängiger Ankündigung und Fristansetzung die betroffene Nutzung angemessen begrenzen (z. B. Upload-Drosselung); Ziffer 6 bleibt vorbehalten.
8.10 Information der betroffenen Personen. Der Kunde informiert die Brautpaare und Gäste seiner Projekte angemessen über die Datenbearbeitung (Art. 19 revDSG). TheWed stellt dafür eine Vorlage bereit (Kurzhinweis für das Gastportal und die Einladungsseiten); deren Verwendung entbindet den Kunden nicht von seiner eigenen Verantwortung.
8.11 Kontaktdaten. Der Kunde hält seine hinterlegte E-Mail-Adresse aktuell und stellt sicher, dass er dort erreichbar ist. Mitteilungen und Rechnungen gelten als zugegangen, wenn sie an die zuletzt vom Kunden bestätigte E-Mail-Adresse versandt wurden und TheWed keinen Unzustellbarkeits-Hinweis erhält.
9. Rechte an Software und Daten
9.1 Alle Rechte an der Software, am Design und an der Marke «TheWed» verbleiben bei TheWed. Der Kunde erhält für die Laufzeit ein nicht ausschliessliches, nicht übertragbares und nicht unterlizenzierbares Recht, die Software für seine geschäftliche Tätigkeit zu nutzen (Ziffer 8.9).
9.2 Die Daten des Kunden gehören dem Kunden. TheWed erhält an den Projektdaten und Inhalten des Kunden nur das Recht, sie zur Erfüllung dieses Vertrags zu bearbeiten (im Umfang von Anhang 1). TheWed nutzt Kundendaten nicht für Werbung, verkauft sie nicht und verwendet sie nicht zum Trainieren fremder Systeme.
9.3 Feedback. Verbesserungsvorschläge und Feedback des Kunden darf TheWed entschädigungslos für die Weiterentwicklung der Software verwenden.
9.4 Referenznennung. TheWed nennt den Kunden nur mit dessen vorgängiger Zustimmung als Referenz.
10. Datenschutz
10.1 Rollenverteilung. Für die Vertragsdaten (Ziffer 2.5) ist TheWed selbst Verantwortlicher; es gilt die Datenschutzerklärung. Für die Projektdaten (Ziffer 2.3) ist der Kunde Verantwortlicher (Ziffer 8.1) und TheWed Auftragsbearbeiter im Sinn von Art. 9 revDSG. Die Einzelheiten der Auftragsbearbeitung regelt Anhang 1 (AVV), der mit Annahme dieser AGB automatisch Vertragsbestandteil wird; eine separate Unterschrift ist nicht nötig.
10.2 Keine Weitergabe an Dritte. TheWed gibt Vertrags- und Projektdaten nicht an Dritte weiter — kein Verkauf, keine Nutzung für Werbung, keine Werbenetzwerke, keine externen Analyse- oder Tracking-Dienste. Ausnahmen bestehen nur in vier Fällen:
- a) Unterauftragsbearbeiter für Hosting, Datensicherung und E-Mail-Versand mit Standort Schweiz (Anhang 3);
- b) gesetzliche Pflichten, etwa verbindliche behördliche oder gerichtliche Anordnungen;
- c) ausdrückliche Weisung des Kunden;
- d) Geschäftsübertragung nach Ziffer 14.4 — der Erwerber tritt vollständig in diese AGB und Anhang 1 ein, und die Kunden werden vorgängig informiert.
10.3 Zugriff von TheWed auf Projektdaten. TheWed greift auf Projektdaten des Kunden nur zu, soweit dies für den Betrieb der Plattform, die Störungsbehebung oder einen vom Kunden angeforderten Support zwingend erforderlich ist — stets im Rahmen der Weisungen des Kunden und vertraulich. TheWed dokumentiert Anlass und Umfang jedes Support-Zugriffs auf Projektinhalte und protokolliert Zugriffe darüber hinaus, soweit technische Protokolle vorhanden sind. Das Verwaltungs-Panel von TheWed zeigt ausschliesslich Konto-, Lizenz-, Rechnungs- und Gerätedaten, keine Projektinhalte. Die Einzelheiten (Zweckbindung, Vertraulichkeit, Dokumentation) regelt Anhang 1.
10.4 Datensicherheit. TheWed schützt die Daten durch angemessene technische und organisatorische Massnahmen (Art. 8 revDSG). Die aktuellen Massnahmen sind in Anhang 2 (TOM) beschrieben. TheWed darf die Massnahmen weiterentwickeln, solange das Schutzniveau insgesamt nicht sinkt.
10.5 Meldung von Datensicherheitsverletzungen. Stellt TheWed eine Verletzung der Datensicherheit fest, die Projektdaten des Kunden betrifft, meldet TheWed dies dem Kunden ohne unbegründeten Verzug, in der Regel innert 72 Stunden ab Kenntnis (Art. 24 Abs. 3 revDSG), mit den bekannten Angaben zu Art, betroffenen Daten, voraussichtlichen Folgen und ergriffenen Massnahmen. Die Beurteilung und eine allfällige Meldung an den Eidgenössischen Datenschutz- und Öffentlichkeitsbeauftragten (EDÖB) obliegen für Projektdaten dem Kunden; TheWed unterstützt ihn dabei. Verletzungen, die Vertragsdaten betreffen, beurteilt und meldet TheWed selbst.
10.6 Unterauftragsbearbeiter. Der Kunde ermächtigt TheWed generell, für Hosting, Datensicherung und E-Mail-Versand Unterauftragsbearbeiter gemäss Anhang 3 beizuziehen. TheWed überbindet ihnen die Pflichten aus Anhang 1. Änderungen der Liste teilt TheWed dem Kunden mindestens 30 Tage im Voraus per E-Mail mit. Widerspricht der Kunde aus berechtigten Datenschutzgründen und kommt keine Einigung zustande, kann er den Vertrag auf den Zeitpunkt des Wechsels ausserordentlich kündigen; bereits bezahltes Entgelt wird anteilig zurückerstattet.
10.7 Datenstandort. Hosting, Datensicherung und E-Mail-Versand erfolgen in der Schweiz. Eine Bekanntgabe von Personendaten ins Ausland findet nicht statt. Sollte sich das je ändern, gilt Ziffer 10.6 (Ankündigung, Widerspruchs- und Kündigungsrecht).
11. Datenexport und Löschung nach Vertragsende
11.1 Export-Fenster. Nach Vertragsende bleibt das Konto 30 Tage in gesperrtem Zustand bestehen. In dieser Zeit kann der Kunde bei TheWed per E-Mail einen Export seiner Daten anfordern; TheWed stellt die Daten innert des Export-Fensters in einem gängigen elektronischen Format bereit. Soweit die Software eigene Export-Funktionen bietet (z. B. Gästelisten als CSV), nutzt der Kunde diese mit Vorteil bereits vor dem Vertragsende. TheWed weist den Kunden mit der Sperrung auf das Export-Fenster hin.
11.2 Löschung. Nach Ablauf des Export-Fensters löscht TheWed alle Daten des Kunden — einschliesslich sämtlicher Projektdaten, hochgeladener Dateien (Fotos, Videos, Dokumente) und Nutzerkonten — endgültig und physisch. In Datensicherungen (Backups) enthaltene Kopien werden mit der regulären Rotation der Sicherungen entfernt, spätestens 30 Tage nach der Löschung; bis dahin werden sie nicht mehr aktiv bearbeitet. Muss ein Backup wiederhergestellt werden, das bereits gelöschte Daten enthält, löscht TheWed diese Daten nach der Wiederherstellung erneut.
11.3 Gesetzliche Aufbewahrung. Von der Löschung ausgenommen sind Daten, die TheWed von Gesetzes wegen aufbewahren muss — insbesondere Rechnungs- und Buchhaltungsunterlagen, die nach Art. 958f OR 10 Jahre aufbewahrt werden — sowie Daten, die zur Geltendmachung oder Abwehr rechtlicher Ansprüche in einem laufenden Verfahren erforderlich sind. Solche Daten werden für andere Zwecke gesperrt und nach Ablauf der Pflicht gelöscht.
11.4 Der technische Ablauf der Löschung ist im Löschkonzept von TheWed beschrieben (intern; Zusammenfassung auf Anfrage).
12. Haftung
12.1 TheWed haftet unbeschränkt für Schäden, die auf rechtswidriger Absicht oder grober Fahrlässigkeit von TheWed beruhen (Art. 100 Abs. 1 OR).
12.2 Für leichte Fahrlässigkeit ist die Haftung von TheWed — soweit gesetzlich zulässig — beschränkt auf die Höhe des Entgelts, das der Kunde in den letzten 12 Monaten vor dem schädigenden Ereignis für die betroffene Lizenz bezahlt hat.
12.3 Vorbehältlich rechtswidriger Absicht und grober Fahrlässigkeit von TheWed (Ziffer 12.1) ist die Haftung für indirekte Schäden und Folgeschäden ausgeschlossen — insbesondere für entgangenen Gewinn, Reputationsschäden, Ansprüche Dritter sowie Datenverlust.
12.4 Für Hilfspersonen (Art. 101 OR) haftet TheWed im gesetzlich zulässigen Rahmen ebenfalls nur nach Massgabe der Ziffern 12.1 bis 12.3. Die Pflichten von TheWed aus Anhang 1 (insbesondere die sorgfältige Auswahl und Verpflichtung von Unterauftragsbearbeitern) bleiben davon unberührt.
12.5 Nicht beschränkt wird die Haftung für Personenschäden sowie in allen Fällen, in denen das Gesetz eine Beschränkung nicht zulässt.
12.6 Eigene Datensicherung. Der Kunde sichert geschäftskritische Dokumente und Daten in zumutbarem Umfang zusätzlich ausserhalb der Plattform, insbesondere über die vorhandenen Export-Funktionen.
12.7 Einheitliche Haftungsordnung. Diese Ziffer 12 gilt für sämtliche Ansprüche aus oder im Zusammenhang mit dem Vertrag — einschliesslich der Ansprüche aus Anhang 1 (AVV). Der Vorrang des Anhangs 1 (dessen Ziffer 15) betrifft nur die datenschutzrechtlichen Pflichten, nicht die Haftungsordnung.
13. Änderungen dieser AGB
13.1 Änderungen dieser AGB gelten grundsätzlich ab der nächsten Verlängerung. TheWed teilt die neue Version spätestens mit der Verlängerungsrechnung mit; mit Bezahlung der Verlängerungsrechnung nimmt der Kunde die neue Version an.
13.2 Änderungen während der laufenden Vertragsdauer nimmt TheWed nur vor, wenn dies erforderlich ist (z. B. wegen Gesetzesänderungen oder eines Wechsels von Unterauftragsbearbeitern). Solche Änderungen werden mindestens 30 Tage im Voraus per E-Mail mitgeteilt. Bei wesentlichen Änderungen zulasten des Kunden kann dieser den Vertrag auf den Zeitpunkt des Inkrafttretens ausserordentlich kündigen; bereits bezahltes Entgelt wird anteilig zurückerstattet.
13.3 Jede AGB-Version trägt eine Versionsnummer und ein «gültig ab»-Datum und ist unter thewed.ch/agb abrufbar.
14. Schlussbestimmungen
14.1 Anwendbares Recht. Es gilt Schweizer Recht, unter Ausschluss der kollisionsrechtlichen Bestimmungen und des UN-Kaufrechts (CISG).
14.2 Gerichtsstand ist Bern, Schweiz.
14.3 Kommunikation. Rechtserhebliche Mitteilungen dürfen per E-Mail erfolgen. Sie gelten als zugegangen, wenn sie an die zuletzt vom Kunden bestätigte E-Mail-Adresse versandt wurden und TheWed keinen Unzustellbarkeits-Hinweis erhält (Ziffer 8.11).
14.4 Übertragung. Der Kunde darf Rechte und Pflichten aus diesem Vertrag nur mit Zustimmung von TheWed übertragen. TheWed darf den Vertrag im Rahmen einer Geschäftsübertragung (z. B. Verkauf des Produkts) auf einen Rechtsnachfolger übertragen; dieser tritt in alle Pflichten ein, einschliesslich der Pflichten aus Anhang 1. Der Kunde wird über eine Übertragung informiert.
14.5 Verrechnung. Der Kunde darf nur mit Forderungen verrechnen, die TheWed anerkannt hat oder die rechtskräftig festgestellt sind.
14.6 Höhere Gewalt. Ereignisse ausserhalb der zumutbaren Kontrolle einer Partei (z. B. Naturereignisse, Krieg, behördliche Anordnungen, grossflächige Netz- oder Stromausfälle) befreien die betroffene Partei für deren Dauer von der Leistungspflicht, ohne Verzugsfolgen. Die Zahlungspflicht für bereits erbrachte Leistungen bleibt bestehen.
14.7 Salvatorische Klausel. Sollte eine Bestimmung dieser AGB unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. Anstelle der unwirksamen Bestimmung gilt eine wirksame Regelung, die dem wirtschaftlichen Zweck am nächsten kommt.
Anhänge
Anhang 1 (Auftragsbearbeitung nach Art. 9 revDSG), Anhang 2 (Technische und organisatorische Massnahmen) und Anhang 3 (Unterauftragsbearbeiter) sind unter thewed.ch/avv abrufbar und fester Bestandteil dieser AGB.